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   BGH, 20.07.2006 - IX ZR 102/04   

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https://dejure.org/2006,7091
BGH, 20.07.2006 - IX ZR 102/04 (https://dejure.org/2006,7091)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2006 - IX ZR 102/04 (https://dejure.org/2006,7091)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - IX ZR 102/04 (https://dejure.org/2006,7091)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts im Rahmen gerichtlicher Vergleichsverhandlungen; Aufnahme einer gegenseitigen Generalquittung

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 280
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Regress gegen einen Rechtsanwalt wegen Pflichtverletzung beim Abschluss eines Vergleichs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 31.03.2011 - 28 U 63/10

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Einlegung der Beschwerde gegen eine überhöhte

    ee) Unbeschadet dessen verjährte auch in Altfällen, das heißt, selbst bei einem etwaigen Schadenseintritt vor dem 15. Dezember 2004, ein Sekundäranspruch spätestens drei Jahre nach Mandatsende (BGH, Urteile vom 23. Mai 1985 - IX ZR 102/04, BGHZ 94, 380, 389 f.; vom 21. September 1995 - IX ZR 228/94, NJW 1996, 48, unter II 4; vom 16. November 1995 - IX ZR 148/94, NJW 1996, 661, unter II 2 b; Zugehör, aaO, Rn. 1404; Palandt/ Ellenberger, aaO, vor § 194 Rn. 22).
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09

    Gesamtvollstreckungsverfahren: Anspruch des neu bestellten Verwalters gegen den

    Ob eine solche Pflicht des abberufenen Verwalters mit Aufsichtsmaßnahmen des Gesamtvollstreckungsgerichts durchsetzbar wäre, kann dahinstehen (die Gesamtvollstreckungsordnung sieht Zwangsmittel nicht vor; der Senat hat offen gelassen, ob die Regelungen der Insolvenz- und Konkursordnung insoweit entsprechend anwendbar sind, vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1995 - IX ZR 102/04, ZIP 1995, 932, 934).
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 243/09

    Gesamtvollstreckungsverfahren: Pflicht des abberufenen Verwalters zur

    Ob eine solche Pflicht des abberufenen Verwalters mit Aufsichtsmaßnahmen des Gesamtvollstreckungsgerichts durchsetzbar wäre, kann dahinstehen (die Gesamtvollstreckungsordnung sieht Zwangsmittel nicht vor; der Senat hat offen gelassen, ob die Regelungen der Insolvenz- und Konkursordnung insoweit entsprechend anwendbar sind, vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1995 - IX ZR 102/04, ZIP 1995, 932, 934).
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